3. 3.1. Im Rahmen der per tt.mm. 1997 durchgeführten Umwandlung (Einbringung des Betriebsteils der H._____ in die I._____ AG mit anschliessender Umfirmierung in M._____ AG und Einbringung der Einzelfirma K._____ in die L._____) verblieben die Liegenschaften der Kommanditgesellschaft sowie der in diese eingebrachte Liegenschaftenhandel der früheren Einzelfirma im Vermögen von G._____ sel. und A._____. Alle Liegenschaften des Geschäftsvermögens wurden in der L._____ bilanziert (Bericht über die Buchprüfung vom 6. Februar 2001).