S._____ aufzuheben und die Steuerveranlagung ist entsprechend anzupassen. 2. Für das Grundstück 'J-Strasse' (Parzelle aaa / 1'657 m2) in S._____ sei den Erben des verstorbenen Steuerpflichtigen G._____ sel. gestützt auf § 32a Abs. 1 StG bzw. Art. 18a Abs. 1 DBG einen Steueraufschub für den Wertzuwachs bis zur Veräusserung (Reverslösung) zu gewähren. 4. Allfällige Rekurs- bzw. Beschwerdeantworten seien den Anfechtenden zur Stellungnahme, jedenfalls aber zur Kenntnisnahme zuzuleiten." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.