3. Das Regio-Steueramt T._____ stellte der Vertreterin mit Schreiben vom 11. Januar 2023 die Stellungnahme des Kantonalen Steueramtes (KStA), Grundstückschätzung (GS) vom 15. Dezember 2022 zu. 4. Am 15. Februar 2023 fand eine Einspracheverhandlung statt. 5. Mit Entscheid vom 15. Februar 2023 hiess die Steuerkommission O._____ die Einsprache teilweise gut. Der steuerbare Liquidationsgewinn wurde auf CHF 802'190.00 reduziert.