Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission O._____ vom 15. Februar 2023 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018; Liquidationsgewinn -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 15. Juli 2022 wurde der am tt.mm. 2018 verstorbene G._____ sel. von der Steuerkommission O._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 für einen steuerbaren und satzbestimmenden "Priv. Liquidationsgewinn: Liquidationsgewinn Anfalldatum: 01.01.2018" von CHF 1'089'900.00 veranlagt.