Indem die Rückstellungen von CHF 40'000.00 in zwei Tranchen am 5. November 2021 und am 19. Juli 2022 aufgelöst und die Gelder ausbezahlt worden seien, habe die Rekurrentin schliesslich ihre eingegangene Verpflichtung auch erfüllt. Zudem sei festzuhalten, dass die Verpflichtung in einem direkten Zusammenhang mit dem Sinn und Zweck des Vereins -7- stehe und damit nach Treu und Glauben zu den ordentlich anfallenden Unkosten eines solchen Verein gezählt werden könne.