Rates vom tt.mm. 2021 beschlossen worden. Ohne diesen Entscheid hätte die Veranstaltung nicht in der Schweiz stattfinden können. Somit sei es notwendig gewesen, Rückstellungen dafür zu bilden. Die Rückstellungen seien hauptsächlich aus Mitgliederbeiträgen finanziert worden. Es könne daher nicht sein, dass aus -6- Mitgliederbeiträgen gebildete notwendige Rückstellungen im Steuerjahr 2021 aufgerechnet und besteuert werden.