4.4. Mit Einsprache machte die Rekurrentin geltend, die aufgerechneten Rückstellungen für die Veranstaltung von CHF 40'000.00 seien bereits in den Geschäftsjahren 2017/2018 und 2018/2019 gebildet worden. Wie aus der Buchhaltung zu entnehmen sei, seien diese im Geschäftsjahr 2020/2021 vom Konto 2350 auf das Konto 2354 umgebucht worden. Es handle sich daher nicht um eine neu im Geschäftsjahr 2020/2021 gebildete Rückstellung. Weiter wurde ausgeführt, dass der Schweizer [...] - Rat vor Jahren entschieden habe, dass jeder der drei [...] in der Schweiz für die Veranstaltung zu je CHF 40'000.00 aufkommen müsse. Der Zahlentscheid sei anlässlich der Sitzung des [...] - Rates vom tt.mm.