4.2.2. Mit E-Mail vom 13. November 2022 teilte die Rekurrentin mit, dass der Entscheid, wonach die Veranstaltung in T._____ stattfinden werde, bereits vor Jahren gefällt worden sei. Dabei sei entschieden worden, dass zu Lasten der [...] - Rechnungen 2017/2018 und 2018/2019 je CHF 20'000.00 für die ungedeckten Kosten zurückzustellen seien. Am 5. November 2021 seien CHF 20'000.00 aus der Rückstellungsposition "Konto 2350 [...]" an das Organisationskomitee überwiesen worden. Die Auflösung der zweiten Tranche der Rückstellung von CHF 20'000.00 sei im Geschäftsjahr 2022/2023 vollzogen worden.