4.2. 4.2.1. Mit Schreiben vom 7. November 2022 verlangte das KStA JP für eine nähere Prüfung folgende Informationen und Unterlagen ein: "• Begründung zu den neu Erhöhten/Gebildeten Rückstellungen. Gemäss unserer Auflage bei dem Vereinsjahr 2020 sind die Rückstellungen nicht zu erhöhen und aufzulösen."