1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Mit Rekurs wurde unter anderem die Vereinigung des Rekursverfahrens betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2021 mit dem Beschwerdeverfahren betreffend direkte Bundessteuer 2021 sowie der Beizug der Akten der Vorinstanz beantragt.