1. Es seien die beiden Verfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer zu vereinigen und in einem Verfahren zu behandeln. 2. Es seien sämtliche Akten der Vorinstanz von Amtes wegen beizuziehen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA JP beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 6. Der A._____ liess auf eine Replik verzichten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: