Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 wurde der A._____ vom Kantonalen Steueramt, Sektion Juristische Personen (KStA JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 mit einem steuerbaren Gewinn von CHF 20'000.00 (CHF 40'000.00 [Aufrechnung Rückstellungen] - CHF 20'000.00 [steuerfreier Betrag]) und einem steuerbaren Vermögen von CHF 121'787.00 veranlagt. Dabei wurden Rückstellungen von CHF 40'000.00 zum steuerbaren Gewinn gerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 2. Dezember 2022 liess der A._____ mit Schreiben vom 6. Januar 2023 Einsprache erheben. Er liess den Antrag stellen, auf die Aufrechnung von CHF 40'000.00 sei zu verzichten.