Von den Umbaupositionen, die der D._____ zuzurechnen sind ("H._____, Verkaufsregale": CHF 614.90, "I._____, Tablare für Verkaufslokal": CHF 40.00, "J._____, X-Automat": CHF 12'631.00, "U._____, Kasse": CHF 1'250.00 und "L._____, Körbe": CHF 56.70), ist allein der X-Automat zu aktivieren, dessen Wert per Ende 2018 zu 20 % (CHF 2'526.00) abgeschrieben werden kann (vgl. Merkblatt A/2001 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV betreffend Abschreibungen auf dem Anlagevermögen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe). Die übrigen Ausgaben von insgesamt CHF 1'962.00 stellen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar.