Nicht denkbar ist eine Verwertung unter Ausschluss des Hofladens geschweige denn unter Ausschluss des umgebauten Teils des Hofladens. Die Rekurrenten äussern sich deshalb widersprüchlich, wenn sie geltend machen, der Hofladen gehöre wirtschaftlich der D._____, obwohl das zu dessen Finanzierung gewährte Drittpfand des Vaters des Rekurrenten den umgebauten Hofladen offensichtlich mitumfasst.