5.2.7. Vorliegend wurde mit dem Hofladen eine auf lange Dauer ausgelegte Baute erheblich umgebaut. Bei solchen Verhältnissen geht das Bedürfnis nach Rechtssicherheit einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise des investierenden Pächters vor. Massgebend ist deshalb die zivilrechtliche Betrachtungsweise, wonach der Vater des Rekurrenten Eigentümer des auf seinem Grundstück umgebauten Gebäudes ist, auch wenn die D._____ bzw. der Rekurrent darin Eigenmittel investiert haben sollten.