Hinzuzufügen ist das Folgende: Der Autor des Beitrags führt aus, die vom Bundesgericht gemachte Unterscheidung zwischen Investitionen in auf beschränkte Zeit benutzte Räumlichkeiten und Investitionen in eine auf lange Dauer ausgelegte Baute entbehre jeglicher sachlichen Grundlage. Das Gericht begründe nicht, weshalb im ersten Fall auf den wirtschaftlichen Sachverhalt abgestellt werden könne, während im letzteren Fall zwingend die zivilrechtliche Betrachtungsweise und nicht die faktische Nutzung ausschlaggebend sein solle.