5.2.5. Der vorliegende Sachverhalt ist grundsätzlich gleich zu beurteilen. Zwar wurde hier – anders als beim vorgenannten Sachverhalt – eine bereits bestehende Baute lediglich umgebaut. Jedoch ändert dies nichts an der Gültigkeit des Akzessionsprinzips, zumal sich die Umbaukosten gemäss den vorliegenden Kontodetails zum Konto Nr. bbb "Umbau Hofladen" im Wesentlichen auf direkt am Gebäude vorgenommene Arbeiten bezogen. Einzig die Positionen "H._____, Verkaufsregale" (CHF 614.90), "I._____, Tablare für Verkaufslokal" (CHF 40.00), "J._____, X-Automat" (CHF 12'631.00), "U._____, Kasse" (CHF 1'250.00) und "L.___