5.2.4. Einen Sachverhalt, bei dem das Eigentum am Grundstück und an der darauf errichteten Baute gemäss Parteiwille auseinanderfallen sollte, hatte das Bundesgericht mit Entscheid vom 4. Dezember 2008 (2C_379/2008; vgl. oben Erw. 5.1.2.) zu beurteilen. Es ging um einen Landwirtschaftsbetrieb, bei dem die Pächter in ihrer Bilanz eine Remise aktiviert und den Baukredit in gleicher Höhe in den Passiven aufgeführt hatten. Auf den Wert dieser Remise hatten die Pächter Abschreibungen vorgenommen. Die Steuerbehörde anerkannte weder die Abschreibungen noch den Wert der Remise bzw. die entsprechende Schuld in der Bilanz.