Vorliegend soll gemäss der Darstellung der Rekurrenten nur der umgebaute Hofladen und nicht auch das Grundstück selbst Geschäftsvermögen der Kollektivgesellschaft sein. Der umgebaute Hofladen wurde aber auf der Parzelle aaa errichtet und ist fest mit dieser und der vorbestehenden Baute verbunden. Dass C._____ die gesamte Parzelle aaa in die Kollektivgesellschaft eingebracht hätte, haben die Rekurrenten nie geltend gemacht. Dies ist auch nicht aus den Büchern der Kollektivgesellschaft (Eröffnungsbilanz per tt.mm. 2018) ersichtlich. Im Gegenteil verblieben die Grundstücke gemäss Pachtvertrag mit Inventarkauf ausdrücklich im Eigentum von C.__