4.2.4. In der Replik ergänzten die Rekurrenten, die Barspesen von CHF 659.00 seien tatsächlich angefallen und das ...bild (CHF 830.00) sei für Werbezwecke angefertigt worden. Der buchhalterische Nachweis für beide Positionen sei mit dem Konto Nr. bbb erbracht. -9- Der Augenschein vom 12. Juli 2022 sowie das nachfolgende Schreiben des Gemeindesteueramtes Q._____ vom 14. Juli 2022 hätten ergeben, dass die als Unterhaltskosten verbuchten Aufwendungen tatsächlich dem Werterhalt gedient hätten. Die Details des Umbaus seien aus dem Konto Nr. bbb ersichtlich.