4.2. 4.2.1. Die Rekurrenten sind demgegenüber der Ansicht, der Umbau des Hofladens sei der D._____ zuzurechnen, weshalb die Investitionskosten von dieser aktiviert und die Unterhaltskosten sowie die Abschreibungen als geschäftsmässig begründeter Aufwand zum Abzug gebracht werden könnten.