4.1.3. In der Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes Q._____ wurde hinzugefügt, dass das Bundesgericht die Rechtsfigur des wirtschaftlichen Neubaus (zwischenzeitlich) mit Entscheid vom 23. Februar 2023 (9C_677/2021) abgeschafft habe. Deshalb müsse vorliegend bezüglich der Frage, wie die Umbaukosten auf werterhaltende (abzugsfähige) Unterhaltskosten und auf wertvermehrende Investitionskosten aufzuteilen seien, grundsätzlich eine Einzelbetrachtung der Aufwendungen stattfinden. Jedoch hätten die Rekurrenten nicht mit Fotos nachgewiesen, wie der Zustand des Gebäudes vor dem Umbau gewesen sei.