Dies decke sich mit den Ausführungen der Rekurrenten, wenn diese darauf hinweisen, dass die landwirtschaftlichen Erträge im Geschäftsjahr 2018 zu rund drei Vierteln im Zusammenhang mit der Direktvermarktung im neuen Hofladen erzielt worden seien. Aufgrund dieser Beurteilung des Umbaus als wirtschaftlichen (Teil-) Neubau seien sämtliche Baukosten zu aktivieren und könnten nicht als Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug gebracht werden.