Vorliegend sei mit dem Umbau eines Tierstalls zu einem Hofladen eine wesentliche Nutzungsänderung erfolgt, während die bereits zuvor bestehende Nutzung des Gebäudes als Hofladen nicht nachgewiesen worden sei. Selbst wenn aber zuvor bereits ein Hofladen bestanden haben sollte, sei der Umbau so wesentlich gewesen, dass von einer massgeblichen Nutzungsausweitung auszugehen sei. Dies decke sich mit den Ausführungen der Rekurrenten, wenn diese darauf hinweisen, dass die landwirtschaftlichen Erträge im Geschäftsjahr 2018 zu rund drei Vierteln im Zusammenhang mit der Direktvermarktung im neuen Hofladen erzielt worden seien.