Dies sei dann der Fall, wenn der Umfang der Arbeiten an einer Liegenschaft ein so grosses Ausmass annimmt, dass der Umbau eine Totalsanierung darstelle. Zentral bei dieser Beurteilung sei, ob sich die baulichen Massnahmen erheblich auf das Nutzungspotential auswirkten und somit nicht mehr von einem Erhalt des bisherigen Zustands, sondern von einer Verbesserung der Einkommensquelle auszugehen sei. Vorliegend sei mit dem Umbau eines Tierstalls zu einem Hofladen eine wesentliche Nutzungsänderung erfolgt, während die bereits zuvor bestehende Nutzung des Gebäudes als Hofladen nicht nachgewiesen worden sei.