2.5. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist hingegen – nach einer Zusammenfassung der Parteivorbringen (Erw.4) – ob die Umbaukosten des Hofladens der D._____ zuzurechnen sind (Erw. 5.). Zudem ist – falls die Umbaukosten in der Buchhaltung der D._____ zu berücksichtigen sind – darauf einzugehen, ob es sich bei dem als Unterhaltskosten geltend gemachten Betrag von CHF 74'000.00 tatsächlich um abzugsfähigen Gebäudeunterhalt oder um aktivierungspflichtige Investitionskosten handelt (Erw. 6.). Schliesslich sind die Aufrechnungen Barspesen Divers von CHF 659.00 und ...bild von CHF 830.00 zu beurteilen (Erw. 7.). Vorab ist jedoch auf die Anträge 3 bis 6 der Rekurrenten einzugehen (Erw. 3.).