2.4. Im Einspracheverfahren rechnete die Steuerkommission Q._____ bisher noch nicht erfasste Einkünfte von CHF 5'484.00 (Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen von CHF 6'175.00 abzüglich Beiträgen an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von CHF 691.00) zum steuerbaren Einkommen der Rekurrenten hinzu (Erhöhung von CHF 162'890.00 auf CHF 168'374.00). Diese Korrektur basierte auf der bereits im Veranlagungsverfahren erfolgten Nachmeldung der Rekurrenten (E-Mail vom 10. Dezember 2020 mit Beilagen) und ist nicht umstritten (vgl. Schreiben vom 13. Dezember 2022 mit der Mitteilung der Schlechterstellung sowie E-Mail vom 20. Dezember 2022).