2.3. Die Steuerkommission Q._____ rechnete im Veranlagungsverfahren sowohl den als Gebäudeunterhalt verbuchten Betrag von CHF 74'000.00, als auch die Abschreibungen von CHF 8'092.00 zum Gewinn der D._____ hinzu. Zusammen mit zwei weiteren Aufrechnungen (Barspesen Divers von CHF 659.00 und ...bild von CHF 830.00) ergab sich eine gesamte Aufrechnung von CHF 83'581.00. Davon entfiel (gemäss Beteiligung an der Kollektivgesellschaft, vgl. Gesellschaftsvertrag vom tt.mm. 2018) die Hälfte mit CHF 41'789.00 (gemäss gerundetem Ergebnis der Steuerkommission Q._____) auf den Rekurrenten.