5. Den Einspracheentscheid vom 26. Januar 2023 (Zustellung am 20. Februar 2023) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 20. März 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende " BEGEHREN 1) Es sei die Selbstdeklaration 2018 anzuerkennen. Insbesondere seien die Buchhaltungsunterlagen der D._____; Eröffnungsbilanz -3- 01.01.2018 der Jahresabschluss 31.12.2018, der Ausweis über Unterhalt und Aktivierungen anzuerkennen. 2) In diesem Sinne seien die Aufrechnungen von Fr. 41'789.- ersatzlos zu streichen