3) Verzicht auf Aufrechnung von Fr. 41'789.- 4) Es seien die Begehren und Begründungen der parallel eingereichten Einsprache von C._____ als integrierender Bestandteil anzuerkennen. 5) Vorladung und Besprechung" 3. Am 30. Juni 2022 fand eine Einspracheverhandlung und am 12. Juli 2022 ein Augenschein statt. 4. Mit Entscheid vom 26. Januar 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab und erhöhte das steuerbare Einkommen um CHF 5'484.00 auf (gerundet) CHF 168'300.00.