Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 23. Juni 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren und satzbestimmendem Einkommen von CHF 162'800.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmendem Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A._____ insgesamt CHF 44'039.00 hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 23. Juni 2021 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 26. Juli 2021 Einsprache erheben. Sie stellten folgende Anträge: " 1) Veranlagung nach Selbstdeklaration 2) Zustellung allfälliger Amtsberichte