8.3. Nachdem die Vorinstanz nach Einreichung der Steuererklärung gestützt auf die eingereichten Unterlagen die Finanzierung des Kaufs der Liegenschaft in T._____ nicht nachvollziehen konnte, hat sie die Rekurrenten mit mehreren Aktenergänzungen aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Vorliegend erscheint dieses Vorgehen der Vorinstanz als sinnvoll, um den massgeblichen Sachverhalt abzuklären.