Weiter wird ausgeführt, dass in der Vermögensvergleichsrechnung die Äufnung des angesparten Betrages von CHF 59'918.00 bis zum 31. Dezember 2017 nicht berücksichtigt worden sei. Unter Berücksichtig diese Guthabens weise der Vermögensvergleich kein Manko mehr auf. -9-