4.3. Mit der letzten Mahnung vom 9. September 2022 wurde den Rekurrenten eine letzte Frist von 20 Tagen zur Einreichung der Unterlagen eingeräumt. Sie wurden über die Folgen der Nichteinreichung der Unterlagen informiert. Es wurde ein Vermögensvergleich, welcher ein Einkommensmanko von CHF 35'163.00 auswies, beigelegt. Auch innert der letzten Frist wurden die Unterlagen nicht eingereicht.