4.2. 4.2.1. Die Vorinstanz forderte die Rekurrenten mit Schreiben vom 13. April 2022 zur Einreichung folgender Unterlagen auf: "Mit einer ersten Aktenergänzung haben wir die Überweisungsbelege zum Kauf der Liegenschaft in T._____ eingefordert. Mit Schreiben vom 02.04.2022 geben Sie uns an, dass die Zahlungen der Liegenschaft in Teilbeträgen von ihrem Schweizer Bankkonto auf ein ausländisches Konto (lautend auf Ihre Schwägerin) überwiesen wurde. • Bitte reichen Sie uns deshalb die Überweisungsbelege von Ihrem Schweizer Bankkonto auf das ausländische Bankkonto sowie den Überweisungsbeleg vom ausländischen Konto an die Verkäuferschaft ein.