Es sei als "Vertrauens-Sparkonto" benutzt worden, da die Schwägerin des Rekurrenten die Mitglieder der Erbengemeinschaft ebenfalls gut gekannt habe. Monatlich bzw. zweimonatlich hätten die Rekurrenten den vier Liegenschaftsbesitzern darüber Rechenschaft abgelegt, wie sich der Gesamtbetrag auf diesem Konto in Richtung des bereits vereinbarten Kaufbetrages von ¤ 300'000.00 entwickelt habe. Weiter erklärten die Rekurrenten, dass die Finanzierung der Liegenschaft aus Rückzahlungen von Krediten durch Schuldner, durch Pensionskassen- bzw. Freizügigkeitsguthaben der Rekurrentin und durch Erspartes erfolgt sei.