1. Mit Verfügung vom 24. November 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission R._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 105'500.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 114'600.00) und einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei rechnete die Steuerkommission R._____ ermessensweise ein Manko von CHF 35'100.00 aus Vermögensvergleich als "Weitere Einkünfte" auf. 2. Gegen die Verfügung vom 24. November 2022 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 Einsprache erheben. Sie liessen beantragen, dass auf die Aufrechnung des Mankos aus Vermögensvergleich von CHF 35'100.00 zu verzichten sei.