7.3. Aufgrund der Rückweisung aus formellen Gründen sind die materiellen Anträge des Rekurrenten nicht zu prüfen. 8. 8.1. Im erneuten Veranlagungsverfahren wird die Steuerkommission Q._____ den Rekurrenten zu einer Stellungnahme zum Vermögensvergleich auffordern müssen. Eine ausbleibende Stellungnahme müsste vor der erneuten Vornahme einer Ermessensveranlagung gemahnt werden. Die im Rekursverfahren eingereichten Unterlagen werden dem Steueramt Q._____ mit dem vorliegenden Entscheid zugestellt.