4.3.3. Mit Eingabe vom 7. Juni 2023 informierte das KStA das Spezialverwaltungsgericht über die eingetretene Rechtskraft des Einspracheentscheides betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2020 der C._____ GmbH. Aus dem Einspracheentscheid geht eine Reduktion der Aufrechnung der vom Rekurrenten empfangenen geldwerten Leistungen von CHF 110'230.00 auf CHF 40'500.00 hervor. Insofern beantragt das KStA eine teilweise Gutheissung des Rekurses.