Diese Zahlungen hätten seine private Liquidität verbessert. Dies sei im Vermögensvergleich nicht berücksichtigt worden. Es sei deshalb im Vermögensvergleich per 31. Dezember 2019 die Darlehensforderung gegenüber B._____ von CHF 43'754.65 nachzutragen. Durch diesen Nachtrag bestünde kein Finanzierungsmanko mehr. Deshalb sei auf die Aufrechnung des Finanzierungsmanko zu verzichten.