Weiter hielt die Vorinstanz fest, Naturalbezüge jeder Art wie der Wert selbst verbrauchter Waren des eigenen Betriebs stellten steuerbares Einkommen dar. Damit sollten steuerpflichtige Personen mit Naturalbezügen wie Wirte, Hoteliers, Bäcker und Metzger steuerlich gleichbehandelt werden wie steuerpflichtige Personen, die nicht von derartigen Naturalbezügen profitieren könnten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) regle die Bewertung von Naturalbezügen im Merkblatt N1/2007. Bei Inhabern von Gastrobetrieben betrage der Privatanteil für Naturalbezüge pro Jahr CHF 6'480.00. Für ein halbes Jahr sei der Ansatz somit CHF 3'240.00.