Die Aufrechnung des Privatanteils Spesen begründete die Vorinstanz damit, dass die C._____ GmbH nicht über ein genehmigtes Spesenreglement verfüge. Dennoch seien Spesen von CHF 3'000.00 als Auslagenersatz anerkannt worden. Die geltend gemachten Spesen von CHF 3'000.00 seien für ein halbes Jahr ausgerichtet worden, so dass die ausgerichteten Spesen für das ganze Jahr CHF 6'000.00 betragen hätten. Der Rekurrent habe das Einkommen aus der C._____ GmbH als Nebenerwerb deklariert. Daneben sei ein Restaurantbetrieb in der Form einer Einzelunternehmung geführt worden.