4.2.5. Im Vergleich zur Zwischenbeurteilung vom 19. April 2022 wurde mit Einspracheentscheid die Aufrechnung des Einkommensmankos auf CHF 20'000.00 halbiert. Zudem wurden die gemeldeten geldwerten Leistungen der C._____ GmbH von CHF 110'230.00 aufgrund des Teilbesteuerungsverfahrens (Anrechnung zu 50 %) mit CHF 55'115.00 zu den Einkünften hinzugerechnet. Insgesamte resultierte daraus ein steuerbares Einkommen von CHF 112'007.00.