Aus der Zwischenbeurteilung resultierte ein steuerbares Einkommen von CHF 76'892.00. Dabei wurde unter anderem bei den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ein Privatanteil Spesen von CHF 1'500.00 und bei den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit ein Privatanteil Naturalbezüge (Restaurant) von CHF 3'240.00 hinzugerechnet. Zudem wurden CHF 40'000.00 als Finanzierungsmanko gemäss (neuem) Vermögensvergleich aufgerechnet. Dem Rekurrenten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Zwischenbeurteilung gegeben. Diese wurde vom Rekurrenten nicht genutzt.