4.2.3. Das Steueramt Q._____ teilte dem Rekurrenten mit Schreiben vom 19. April 2022 eine Zwischenbeurteilung mit. Zudem wurde dem Rekurrenten eine neue Vermögensvergleichsrechnung, welche neu unter anderem eine Darlehensforderung gegenüber B._____ berücksichtigte und ein Einkommensmanko von CHF 42'777.00 auswies, vorgelegt. Aus der Zwischenbeurteilung resultierte ein steuerbares Einkommen von CHF 76'892.00. Dabei wurde unter anderem bei den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ein Privatanteil Spesen von CHF 1'500.00 und bei den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit ein Privatanteil Naturalbezüge (Restaurant) von CHF 3'240.00 hinzugerechnet.