3. Der Rekurrent war im Jahr 2020 unbestrittenermassen einerseits Inhaber der Einzelfirma D._____ (EU D._____; nicht im Handelsregister eingetragen) und ging anderseits einer unselbständigen Erwerbstätigkeit als [...] bei der C._____ GmbH, bei welcher der Rekurrent im Jahr 2020 Gesellschafter (Inhaber von 50 % der Stammanteile) war (vgl. Internet- Handelsregisterauszug vom 10. März 2025), nach.