3. Auf die Aufrechnung Finanzierungsmanko gemäss Vermögensvergleich in der Höhe von CHF 20'000 sei zu verzichten 4. Auf die Aufrechnung geldwerte Leistung C._____ GmbH im Betrag von CHF 110'230 sei auf CHF 20'500 zu reduzieren" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. 6.1. Das Steueramt Q._____ beantragte die Abweisung der Anträge 1-3 des Rekurses sowie die Sistierung des Rekursverfahrens bis zum rechtskräftigen Entscheid betreffend geldwerte Leistungen der C._____ GmbH). 6.2. Das Kantonale Steueramt (KStA) beantragte die Abweisung des Rekurses.