2. Am 3. Januar 2022 ging beim Steueramt Q._____ die Steuererklärung 2020 von A._____ ein. Diese wurde vom Steueramt Q._____ als Einsprache gegen die Verfügung vom 20. Dezember 2021 entgegengenommen. 3. 3.1. Das Steueramt Q._____ hat A._____ mit Schreiben vom 5. Januar 2022 aufgefordert, zusätzliche Unterlagen einzureichen. 3.2. A._____ reichte mit Schreiben vom 2. März 2022 die verlangten Unterlagen ein. 4. Mit Entscheid vom 11. Januar 2023 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde von CHF 126'500.00 um CHF 14'493.00 auf CHF 112'007.00 reduziert.