Dennoch ergibt sich aus der Rekursbegründung, dass die Rekurrenten (zunächst) eine Herausrechnung der Anteile der F._____ AG aus ihrem steuerbaren Vermögen beantragen, während sie sich in der Aktener- - 30 - gänzung damit einverstanden erklären, dass die Aktien der F._____ AG, trotz der gemäss mündlicher Vereinbarung früher erfolgten Übertragung, per tt.mm. 2015 ihrem steuerbaren Vermögen zugerechnet werden. Darauf ist nachfolgend einzugehen.