Der Fehler ist von Amtes wegen zu korrigieren. Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten (qualifizierter Beteiligungsertrag) sinkt um CHF 11'535.00. 11. 11.1. Die Rekurrenten lassen beantragen, das steuerbare Vermögen sei für die Steuerperiode 2015 auf CHF 314'000.00 festzulegen. Die Differenz zum veranlagten steuerbaren Vermögen von CHF 484'000.00 beträgt CHF 170'000.00. Dies entspricht nicht dem veranlagten Steuerwert der F._____ AG von CHF 350'000.00.